Kennen Sie schon die "Mieter" Hans & Franz?

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https://youtu.be/A9-nx_oWVTI

https://youtu.be/zLlS0eOwp3o

Nein? Dann schauen Sie am besten gleich die Tutorials.

Lärmbelästigung durch Mitmieter - Lärmprotokoll

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Gerade im Sommer, wenn die Abende länger werden, sitzen Mieter mit Ihren Besuchern gerne bis in die Nachtstunden auf Ihren Balkonen oder den Sitzgelegenheiten am Wohngebäude. Doch auch in dieser Zeit ist stets darauf zu achten, dass die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Gespräche und sämtliche Geräusche so zu minimieren sind, dass diese die Nachbarn in Ihrer Nachtruhe nicht belästigen.

Was also tun, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten nicht beachten?

1. Möglichst das klärende Gespräch mit den betreffenden Personen suchen.

2. Sollte das persönliche Gespräch erfolglos verlaufen, den Vermieter informieren. Hierfür benötigt der Vermieter ein "Lärmprotokoll"

Dieses sollte folgende Punkte enthalten:

Lärmprotokoll

Lärmprotokoll von: (Name, Anschrift)          
Datum Art der Störung Beginn Ende Auswirkungen/Intensität Zeugen
11.06.2023 Mieter xy und Besucher hören laute Musik und Gröhlen 21:00 Uhr 23:00 Uhr Dauerhafte Belästigung durch so laute Musik, dass das komplette Haus sich gestört fühlt 1, 2 und 3
           

Umgang mit Rauchmeldern

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Gemäß der geänderten Bauordnung in Sachsen wurden unsere Wohnungen von Bestands- und Altbauten mit Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma nachgerüstet. Die Ausstattung erfolgte in Räumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Räume und Flure, die als Rettungswege für diese Räume gelten.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat in Sachsen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung die Verantwortung. Betriebsbereitschaft heißt, die Rauchwarnmelder befinden sich zu jedem Zeitpunkt an der Stelle, wo sie montiert wurden.

Die Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH als Vermieter trägt die Pflicht zur Wartung der Geräte. Diese regelmäßige Wartung wird jährlich durch die Firma Tenié & Gores GmbH durchgeführt. Sie erfolgt per Fernwartung. Die erste Wartung der Geräte wird im Wirtschaftsjahr 2024 stattfinden.

Bei Problemen können Sie sich an die Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet:  0151 62437690.

 

Wegweiser Wohnen

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Kennen Sie schon die Tipps von Hans & Franz vom vdw Tutorial?

Klicken Sie hier...

Richtig Heizen und Lüften;

Stolperfalle Treppenhaus;

Verhalten im Brandfall;

Gute Nachbarschaft

Abfallkalender 2024 für Raschau-Markersbach und Breitenbrunn

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Sollten Sie Fragen zur Müll- und Sperrmüllentsorgung haben, schauen Sie bitte unter folgendem Link:

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/ab2024/38_Raschau.pdf

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/ab2024/07_Breitenbrunn.pdf

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774 / 155 230

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

03774 / 155 220

Havarietelefon