Gelungene Einweihung des neuen Spielgerätes

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Mit fröhlichem Kinderlachen und bei tropischen Temperaturen wurde heute auf dem Spielplatz an der Beethovenstraße 1 in Raschau ein neues Spielgerät eingeweiht. Im Mittelpunkt der kleinen Zeremonie stand ein nagelneuer Rutschen- und Kletterturm, welcher bereits kurz nach der Enthüllung zum unbestrittenen Lieblingsobjekt der anwesenden Kindergartenkinder avancierte. Begleitet von Erzieherinnen, durften die Kinder des Kindergartens „Zwergenland“ das neue Spielgerät als Erste testen. Mit großer Begeisterung erklommen sie den neuen Knöpfeturm. „Der ist richtig schön!“, meinten die Kids begeistert.

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Baum des Jahres 2025

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Auch dieses Jahr wurde wieder unsere Pflanzaktion "Baum des Jahres" durchgeführt. Die "Amerikanische Roteiche" wurde zum Baum des Jahres 2025 gewählt und ist wegen ihrer attraktiven Blattform und der schönenen Herbstfärbung sehr beliebt. Im Ortsteil Erlabrunn, Am Milchbach wurde ihr neuer Standort gewählt.  Mit der Pflanzung soll nicht nur ein ökologischer Beitrag geleistet werden, sondern auch die Bedeutung der Bäume für Klima, Luftqualität und Artenvielfalt verdeutlicht werden.

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Kreative Garagenkunst organisiert von Refugium Erzg. e.V.

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Für ein noch schöneres Umfeld: Garagenkunst mit Herz

Refugium e. V. setzt mit Hilfe und Ideen von Kindern in unserer Gemeinde ein buntes Zeichen. Mit Pinseln, Farben und jeder Menge Fantasie gestalten sie triste Garagen zu echten Kunstwerken und verschönern damit ihr Wohnumfeld. Wir freuen uns sehr über die Idee und Umsetzung, welche derzeit in vollem Gange ist.  Doch Farben, Pinsel und Materialien sind nicht kostenlos. Um ihr Vorhaben weiter auszubauen und noch mehr Garagen in kleine Kunstwerke zu verwandeln, bittet Refugium um Spenden. Die Nachbarn und lokalen Unternehmen werden eingeladen, dieses kreative Projekt finanziell zu unterstützen. Jeder Euro trägt dazu bei. 

Das Refugium Erzgebirge e.V. in der Rud.-Harbig-Str. 16 F in Raschau hält immer wieder neue Angebote bereit.: https://refugium-erzgebirge.org/#programm

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Endlich Frühling! Die perfekte Jahreszeit für eine Balkonbepflanzung

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Der Frühling ist die perfekte Jahreszeit, um den Balkon zu verschönern und in eine grüne Oase zu verwandeln. Mieter haben dabei einige besondere Aspekte zu beachten, damit die neue Bepflanzung nicht nur Freude bereitet, sondern auch sicher ist. Viele Mieter möchten Ihre Fensterbänke und Balkone mit tollen Blumen gestalten. Das ist auch eine tolle Sache. Ein grüner und sicherer Balkon trägt nicht nur zu Ihrer Lebensqualität bei, sondern stärkt auch das gute Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Mit ein wenig Planung und Umsicht steht einem gelungenen Start in die neue Balkonsaison nichts im Wege! 🌸

Zu beachten ist jedoch, dass Pflanzgefäße nur in die dafür vorgesehene Rinne an der Balkonbrüstung aufgestellt werden dürfen. Das Aufstellen von Blumenkästen und anderen Gegenständen auf allen äußeren Fensterbänken des Hauses ist verboten. Aufgrund der Absturzgefahr: Sicherheit geht vor!  Achten Sie bitte auch darauf, dass überschüssiges Wasser beim Gießen nicht hinunter auf Nachbars Balkon tropft. Sind diese Dinge bedacht, dann wünschen wir Ihnen viel Freude beim Gestalten Ihrer persönlichen Freiluftoase! 

Beräumung der Treppenhäuser

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Ein Treppenhaus ist kein Abstellplatz. Beim Anblick des Hausflures mag manch einer denken, er stände in einer Rumpelkammer! Immer wieder sorgen Gegenstände im Treppenhaus und im Hausflur für Ärger. Diese Flächen dürfen zwar als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen genutzt werden, aber alles hat auch seine Grenzen. Auf Grund der gemeinsamen Nutzung ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen. Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht tun und lassen, was man möchte. In erster Linie muss dafür gesorgt werden, dass das Treppenhaus und der Hausflur ohne Gefahr für alle nutzbar sind. Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben.  Das heißt, es dürfen weder die Zugänge versperrt sein, noch darf dort brennbares Material gelagert werden. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherheitspflicht für diese Flächen trägt, und bei Unfällen gegebenenfalls haftet, ist er berechtigt, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Er  bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn diese sich durch die Gegenstände im Hausflur beeinträchtigt fühlen. Mieter können ohne weiteres eine Fußmatte vor der Tür ablegen, um bei schlechtem Wetter vorübergehend Ihre Schuhe dort abstellen zu können. Ansonsten ist das Abstellen von Gegenständen im Hausflur oder Treppenhaus von uns nicht gestattet.  Dazu gehört zum Beispiel auch das Abstellen von Schuhschränken,  Regenschirmen, Getränkekästen, Mülltüten,  Topfpflanzen etc.

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774155 220

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