Sparen von Heizkosten

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Sicher verfolgen auch Sie die aktuellen Meldungen in den Medien zum Thema Preiserhöhung der Gas und Energiekosten.  Wir als Vermieter können die Preisentwicklung leider nicht beeinflussen, welche wir als Rechnungslegung der Dienstleister und Versorger erhalten. Durch die gestiegenen Energiekosten in diesem Winter wollen viele Mieter die Heizungen erst später oder gar nicht aufdrehen, um Geld zu sparen. Doch ab wann muss ein Mieter eigentlich seine Heizung benutzen?  Laut Mietvertrag sind Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichtet. Auch wenn dies seit Neuestem ausgesetzt wird, müssen Mieter dennoch selbst dafür Sorge tragen, dass die Wohnung durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten nicht beschädigt wird. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit des Mieters. Ganz und gar auf Heizen zu verzichten, um Energiekosten zu sparen, und somit unter Umständen eingefrorene Rohre und Schimmel in der Wohnung zu riskieren, ist der falsche Ansatz.

Doch wie spart man effizient Wärmekosten? Dies gelingt Ihnen ohne weiteres, wenn Sie die folgenden unkomplizierten Heiz- und Lüftungsregeln in der kalten Jahreszeit vom Herbst bis zum Frühjahr konsequent beachten:

1.    Halten Sie alle Türen in Ihrer Wohnung stets geschlossen!

Grund: Der ungehinderte Luftaustausch innerhalb der Wohnung kann infolge einer Reihe bauphysikalischer Gesetzmäßigkeiten zu erheblichen raumklimatischen Problemen führen, die neben erhöhten Heizkosten oft Feuchte- und Schimmelerscheinungen zur Folge haben!
Sie wollen keine Heizenergie vergeuden? Sie wollen keinen Schimmel in Ihrer Wohnung?

 Sind im Winter alle Türen in Ihrer Wohnung wirklich ständig geschlossen?

2.    Heizen Sie jeden Raum separat und gleichmäßig?

Grund: Das Thermostatventil regelt die Raumtemperatur (und nicht etwa die Temperatur des Heizkörpers) vollautomatisch entsprechend der von Ihnen gewählten Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur wird durch das von Ihnen einmal eingeregelte Thermostatventil konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssten.

In den Nachtstunden wird die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage zentral abgesenkt:

Wenn Sie aber Ihre Wohnräume „nach Bedarf“ heizen, also das Thermostatventil immer dann aufdrehen, wenn Sie es gerade warm haben wollen, führt dies erwiesenermaßen nicht etwa zu einer Einsparung, sondern zu deutlich erhöhten Heizkosten sowie zu einem unbehaglichen Raumklima, das außerdem Feuchte- und Schimmelprobleme begünstigt.

Also: Hände weg vom Thermostatventil – zu Ihrem Vorteil!

Heizen Sie wirklich jeden Raum konstant?

3.    Lüften Sie stets kurz und kräftig mit weit geöffnetem Fenster!

Grund: Unzweckmäßiges Lüften führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Die von Ihnen erzeugte Raumluftfeuchte bleibt in der Wohnung, solange Sie nicht ausschließlich regelgerecht lüften, denn Ihre modernen Fenster sind dicht, damit möglichst wenig Heizenergie verloren geht.

Lüften Sie im Winter ausschließlich mit weit geöffnetem Fenster!

Lüften Sie konsequent jeden Raum separat, bei geschlossenen Innentüren

Lüften Sie im Winter kurz für 3 bis maximal 5 Minuten und nicht länger!

Tun Sie dies mindestens dreimal täglich! Bei erhöhtem Feuchteeintrag zusätzlich lüften!

Lüften sie bei jedem Wetter! Kalte Luft ist immer trocken – auch bei nasskaltem Wetter!

Kipplüftungen sind im Winter (mit Ausnahme der nächtlichen Dauerlüftung unbeheizter Schlafräume) unbedingt zu vermeiden, da sie neben erhöhten Heizkosten raumklimatische Probleme verursachen, die zur Schimmelbildung in der Umgebung des Fensters führen können.

Ihr Hygrometer sollte im Winter im Inneren der Wohnung nicht mehr als 50 % relative Luftfeuchtigkeit anzeigen!

 Lüften Sie wirklich jeden Raum separat, mehrmals täglich kurz und mit weit geöffnetem Fenster?

 4.     Verringerung der Duschzeit und / oder Einstellungänderungen der Wassertemperatur ggf. um ein Grad weniger.

Information zu den "Gelben Säcken"

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Im Ortsteil Raschau auf der Beethovenstraße und im Rud.-Harbig-Wohngebiet sind derzeit noch keine Standorte für die Gelbe Tonnen geplant. Aus diesem Grund sind wir für unsere Mieter die offizielle Ausgabestelle für gelbe Säcke und können in unserer Firma abgeholt werden.

Kennen Sie schon die "Mieter" Hans & Franz?

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https://youtu.be/A9-nx_oWVTI

https://youtu.be/zLlS0eOwp3o

Nein? Dann schauen Sie am besten gleich die Tutorials.

Lärmbelästigung durch Mitmieter - Lärmprotokoll

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Gerade im Sommer, wenn die Abende länger werden, sitzen Mieter mit Ihren Besuchern gerne bis in die Nachtstunden auf Ihren Balkonen oder den Sitzgelegenheiten am Wohngebäude. Doch auch in dieser Zeit ist stets darauf zu achten, dass die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Gespräche und sämtliche Geräusche so zu minimieren sind, dass diese die Nachbarn in Ihrer Nachtruhe nicht belästigen.

Was also tun, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten nicht beachten?

1. Möglichst das klärende Gespräch mit den betreffenden Personen suchen.

2. Sollte das persönliche Gespräch erfolglos verlaufen, den Vermieter informieren. Hierfür benötigt der Vermieter ein "Lärmprotokoll"

Dieses sollte folgende Punkte enthalten:

Lärmprotokoll

Lärmprotokoll von: (Name, Anschrift)          
Datum Art der Störung Beginn Ende Auswirkungen/Intensität Zeugen
11.06.2023 Mieter xy und Besucher hören laute Musik und Gröhlen 21:00 Uhr 23:00 Uhr Dauerhafte Belästigung durch so laute Musik, dass das komplette Haus sich gestört fühlt 1, 2 und 3
           

Fragen zu Ihren Rauchmeldern

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Gemäß der geänderten Bauordnung in Sachsen wurden unsere Wohnungen von Bestands- und Altbauten mit Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma nachgerüstet. Die Ausstattung erfolgte in Räumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Räume und Flure, die als Rettungswege für diese Räume gelten.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat in Sachsen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung die Verantwortung. Betriebsbereitschaft heißt, die Rauchwarnmelder befinden sich zu jedem Zeitpunkt an der Stelle, wo sie montiert wurden. Die Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH als Vermieter trägt die Pflicht zur Wartung der Geräte. Diese regelmäßige Wartung wird jährlich durch die Firma Tenié & Gores GmbH durchgeführt. Sie erfolgt per Fernwartung. Die erste Wartung der Geräte wird ab Wirtschaftsjahr 2024 stattfinden.

Bei Problemen können Sie sich an die Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet:  069 50953 330.

 

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774155 220

03774 / 155 230